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BGH, 23.11.2004 - VI ZB 6/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten; Pflicht des im Prozess Unterlegenen zur Erstattung der Kosten mehrerer Anwälte einer Partei; Erstattungsfähigkeit von Kosten bei Vorliegen eines sachlichen Grundes für die Einschaltung eines eigenen Anwalts
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 2 S. 3
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten bei einem Verkehrsunfall - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.01.2004 - VI ZB 76/03
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts für den Versicherungsnehmer …
Auszug aus BGH, 23.11.2004 - VI ZB 6/04
Die Bestellung eines eigenen Anwalts durch den Versicherungsnehmer bei Geltendmachung des Direktanspruchs gegen den Haftpflichtversicherer und des Schadensersatzanspruches gegen den Halter/Fahrer des versicherten Fahrzeuges in einem gemeinsamen Rechtsstreit sei nicht notwendig und die damit verursachten Kosten seien demgemäß nicht erstattungsfähig, wenn kein besonderer sachlicher Grund für die Einschaltung eines eigenen Anwalts bestehe (Beschluß vom 20. Januar 2004 - VI ZB 76/03 - VersR 2004, 622 = JurBüro 2004, 323).